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   BGH, 19.09.2018 - 1 StR 183/18   

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https://dejure.org/2018,37315
BGH, 19.09.2018 - 1 StR 183/18 (https://dejure.org/2018,37315)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2018 - 1 StR 183/18 (https://dejure.org/2018,37315)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2018 - 1 StR 183/18 (https://dejure.org/2018,37315)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 73e Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 73 Abs. 2 StGB, §§ 662 ff. BGB, § 667 BGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von Wertersatz wegen Betruges i.R.e. Vertrags über ein partiarisches Darlehen zur Finanzierung eines Goldkontrakts durch Einlage

  • rewis.io

    Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes: Prüfung des Ausschlusses der Einziehung bei Abschluss eines zivilrechtlichen Vergleichs zwischen Geschädigtem und Täter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 2 ; StGB § 73e Abs. 1
    Einziehung von Wertersatz wegen Betruges i.R.e. Vertrags über ein partiarisches Darlehen zur Finanzierung eines Goldkontrakts durch Einlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Von einem - ggf. teilweisen - Erlöschen ist grundsätzlich nur auszugehen, wenn Erfüllung eingetreten ist oder der Verletzte im Rahmen eines Vergleichs oder Erlasses oder auf sonstige Weise rechtswirksam auf seine Ansprüche verzichtet hat (LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 4; zum Erlöschen durch Vergleich BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 1 StR 183/18, juris Rn. 5, 7).

    Von einem - ggf. teilweisen - Erlöschen ist grundsätzlich nur auszugehen, wenn Erfüllung eingetreten ist oder der Verletzte im Rahmen eines Vergleichs oder Erlasses oder auf sonstige Weise rechtswirksam auf seine Ansprüche verzichtet hat (LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 4; zum Erlöschen durch Vergleich BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 1 StR 183/18, juris Rn. 5, 7).

  • BGH, 12.05.2020 - 3 StR 393/19

    Geringfügige Ermäßigung des Einziehungsbetrages aufgrund eines marginalen

    Gemäß § 73e Abs. 1 StGB schließt dieser Umstand die Einziehung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 2 StR 468/18, juris Rn. 4; vom 19. September 2018 - 1 StR 183/18, wistra 2019, 59 Rn. 5 ff.; BT-Drucks. 18/9525, S. 69).
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